Sie wollen Heiraten?
Ein paar Tipps:
Welche Pfarre, welcher Pfarrer ist zuständig?
Zuständig ist die Pfarre / das Pfarramt, in der Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben. Ist nur ein Partner katholisch, so ist natürlich dessen Pfarrer zuständig. Abgesehen davon können Sie sich auch an jeden anderen Seelsorger wenden, zu dem Sie Vertrauen haben. Nehmen Sie bitte sehr früh Kontakt mit Ihrer Pfarre (und mit dem Traupriester / - diakon) auf.
Termin-Planung ?
Frühzeitig Ihren Wunsch-Termin mit dem zuständigen Pfarrer besprechen. Fragen Sie, ob die Kirche oder die Kapelle, in der Sie die Trauung wünschen, zu diesem Termin frei ist. Denken Sie, dass besondere Termine auch von anderen gerne gewählt werden.
Eheseminar und Trauungsgespräch – ist das notwendig?
Einige Wochen (höchstens 3 Monate) vor Ihrer Trauung muss der Seelsorger mit Ihnen als Paar ein Trauungsgespräch führen. Dabei geht es um die Bedeutung der kirchlichen Trauung und das katholische Eheverständnis. Es werden auch einige Daten mit einem Formular aufgenommen (Trauungsprotokoll) und anschließend in das Ehebuch Ihrer Pfarre eingetragen. In diesem Gespräch sollen auch Ihre Anliegen zur Sprache kommen: Was ist Ihnen wichtig? Warum möchten Sie kirchlich heiraten? Sie können Fragen rund um die Gestaltung der Feier vorbringen: Liedauswahl, Gebete, Fürbitten usw. Vor der kirchlichen Trauung soll jedes Paar an einem EHEseminar für Brautpaare teilnehmen. Es ist ein Teil der Vorbereitung auf die kirchliche Trauung und auf das Sakrament der Ehe, wie es zum Beispiel auch eine Vorbereitung auf die Erstkommunion oder Firmung gibt. Es möchte der Beginn, die Vorstufe zu Ihrem Hochzeitsfest sein. Schenken Sie sich und Ihrer Partnerschaft diesen Tag der „Auszeit" vor der „Hochzeit". Der Tag wird Ihnen gut tun. Termine der Eheseminare in der Diözese Eisenstadt finden Sie hier.
Stimmt es, dass wir gefirmt sein müssen?
Ihr Pfarrer oder Trauungspriester wird im Gespräch auch auf die Firmung zu sprechen kommen. Falls Sie noch nicht gefirmt sind, wird er auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hinweisen. Überlegen Sie, ob Sie nicht auch als Erwachsene/r das Firmsakrament empfangen wollen. Unabhängig davon können Sie aber kirchlich heiraten (wenn keine anderen Gründe vorliegen, die eine kirchliche Trauung ausschließen).
Können wir „ökumenisch heiraten“?
Wenn ein/e Partner/in zu einer anderen christlichen Kirche, zu einer anderen christlichen Konfession gehört, spricht man von einer KONFESSIONSVERSCHIEDENEN Ehe. Möglich ist eine KATHOLISCHE Trauung durch einen katholischen Priester oder Diakon unter Mitwirkung eines / einer evangelischen Pfarrers / Pfarrerin oder eine EVANGELISCHE Trauung (in einer evangelischen Kirche) durch eine/n evangelische/n Pfarrer/in, unter Mitwirkung eines katholischen Priesters oder Diakons. Eheaufnahme und Trauungsprotokoll beim katholischen Pfarrer ist erforderlich. Vor der Trauung in der evangelischen Form erhält der/die katholische Partner/in eine Dispens.
Mein/e Partner/in ist aus der Kirche AUSGETRETEN. Können wir heiraten?
Ja, Sie können kirchlich heiraten, wenn der/die Partner/in noch keine andere Ehe geschlossen hatte. Weil nicht beide Partner katholisch sind, benötigt der/die katholische Partner/in eine Erlaubnis (Dispens). Jedoch muss auch hier erst der Ist-Stand erhoben werden, denn es können sich die verschiedensten Fälle ergeben, die dann keine kirchliche Trauung im röm-kath. Ritus erlauben.
Informationen über die Feier der Trauung sowie Textvorschläge:
Die Erzdiözese Wien hat auf Ihrer Homepage nützliche Informationen über den Ablauf der Trauung sowie Textvorschläge zusammengestellt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen:
https://www.familienberatung.gv.at/
Kontakt:
Seelsorgeraum zur Heiligen Elisabeth von Thüringen
Mag. Lic. Grzegorz Kotynia, Pfarrer und Leiter des SSR
Hauptstraße 22, 7342 Kaisersdorf
Tel. 02617/2304 oder Handy 0699/172 463 54
Email: kaisersdorf@rk-pfarre.at